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Bestätigung des Schwacke-Automietpreisspiegels
In einem Urteil des AG Hattingen (Urteil vom 06.02.2017, AZ: 6 C 78/16) wurde die Verwendung des Schwacke-Automietpreisspiegels als geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung von Mietwagenkosten gestärkt.
Die in der Zwischenzeit von vielen Gerichten angesetzt „Fracke-Lösung“, einer Mischung aus Schwacke- und Frauenhofer-Liste, wurde somit wieder etwas entkräftet.
Zudem wurde in dem o.g. Urteil ein von der Versicherung angesetzter Eigenersparnisabzug in Höhe von 15% vom Gericht gestrichen, da dies bei einer kurzen Anmietdauer (hier lag eine Fahrleistung mit dem Mietwagen von weniger als 1.000km vor) nicht zu rechtfertigen sei.