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Unsere Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 17:00 Uhr *
Samstag geschlossen **
* Da wir, für Sie, viel unterwegs sind, bitten wir um vorherige Terminabsprache.
** Nach Rücksprache sind wir aber gerne für Sie da - sprechen Sie uns an!
Die Kosten für einen Sachverständigen sind auch im Bagatellbereich erstattungsfähig!
Als Geschädigter können Sie auch dann einen Gutachter beauftragen, wenn ein Totalschaden im Raum steht. Das Landgericht Darmstadt hat geurteilt, dass die eintrittspflichtige Versicherung nicht mit dem Verweis auf die Schadensminderungspflicht eine Zahlung verweigern kann.