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Erstattungsfähigkeit von Verbringungs- und Reinigungskosten
Bei der Feststellung der Höhe des Schadenersatzes nach einem Verkehrsunfall kommt es oftmals zu Streitigkeiten zwischen Geschädigtem und Schadensregulierer. Dabei ist es wichtig, dass der Geschädigte (m/w) eines Verkehrsunfalls seine Rechte durch die Erstellung eines Schadengutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens geltend macht.
Nur so kann sichergestellt werden, dass zum Beispiel für die Instandsetzung des Fahrzeuges nötige Verbringungs- und Reinigungskosten im Zweifelsfall rechtswirksam geltend gemacht werden können.
Daher: Nehmen Sie nach einem Verkehrsunfall unbedingt Kontakt zu einem Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens auf – Wir beraten Sie gerne!
Quelle: AG Coburg, Urteil vom 25.04.2017, AZ: 15 C 4/17