Fahrzeugreinigung – umstrittene Schadensposition

 

Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, ob Fahrzeugreinigungen im Rahmen einer Unfallschadeninstandsetzung durchzusetzen sind.

Um dies bewerten zu können ist es zunächst wichtig eine unfallbedingte Fahrzeugreinigung von einer kostenfreien Autowäsche als Serviceleistung, z.B. im Rahmen einer Inspektion, abzugrenzen.

Sobald die Fahrzeugreinigung schadenbedingt erforderlich ist, also um den früheren Zustand des Fahrzeuges wieder her zu stellen, ist diese auch als Notwendig anzusehen.

Die Tatsache, dass diese Leistung auf der Rechnung separat ausgewiesen wurde, ist bereits ein Indiz dafür, dass es sich um eine notwendige Reinigung im Rahmen der Fahrzeugwiederherstellung handelt.

Wurde zuvor ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt und ist auch hier die Fahrzeugreinigung als Erforderlich in dem Gutachten aufgeführt, so ist von einer tatsächlichen Erforderlichkeit auszugehen.

Auch die Rechtsprechung hat in mehreren Urteilen die Fahrzeugreinigung letztlich immer vor dem Hintergrund der Erforderlichkeit gemäß § 249 BGB bestätigt.

 

 

Quellen: autorechtaktuell.de – 06.10.2016

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