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Falsche Angabe über die Unfallfreiheit bei einem Gebrauchtwagenkauf
Bei der Suche nach einem Gebrauchtwagen im Internet stellt sich für viele Verbraucher die Frage nach der Unfallfreiheit des begehrten Fahrzeuges.
Hier ist der Kunde meist auf die wahrheitsgemäße Angabe des Anbieters angewiesen. Doch auch bei Händlern kann es dazu kommen, dass die Angabe über die Unfallfreiheit nicht der Wahrheit entspricht.
In dem vorliegenden Fall wurde ein Kfz als „unfallfrei“ mit dem Hinweis einer Nachlackierung verkauft. Dies wurde im Kaufvertrag auch entsprechend vermerkt und die Sachmängelhaftung wurde auf ein Jahr beschränkt.
Nach über einem Jahr führte der Käufer das Fahrzeug beim TÜV vor und dieser stellte fest, dass ein schwerwiegender Unfallschaden vorlag.
Die falsche Angabe zur Unfallfreiheit in der Internetanzeige des Händlers wurde von diesem als versehentliche Falschangabe begründet. Das Gericht bewertete die falsche Angabe des Händlers jedoch trotzdem als „Annahme von Arglist“. Spätestens bei der Kaufvertragsverhandlung hätte der Verkäufer den Interessenten dahingehend aufklären und die falsche Angabe korrigieren müssen.
Die im Kaufvertrag vereinbarte Sachmängelhaftung von einem Jahr wurde vom Gericht aufgrund der Arglist des Verkäufers aufgehoben und stellte klar, dass in diesem Fall eine Verjährung von drei Jahren gilt.
Der Käufer konnte so vom Kaufvertrag, unter Anrechnung der gezogenen Nutzung, zurücktreten.
Quelle: autorechtaktuell.de – Newsletter 2015/KW46 – LG Heidelberg, Urteil vom 28.01.2015, AZ 1 S 22/13
Fazit: Vertrauen Sie bei einem Fahrzeugkauf nicht immer auf die Aussagen der Verkäufer. Im Zweifel, wenn z.B. bereits eine Nachlackierung zu erkennen ist, können Sie sich an einen Kfz-Sachverständigen wenden, um die Unfallfreiheit bestätigen zu lassen. Gerade Schäden hinter der Karosserie sind für Laien schwer zu erkennen und bedürfen des Blicks eines Profis.
Wenn auch Sie vor der Entscheidung eines Gebrauchtwagenkaufs stehen und sich gerne noch eine professionelle Meinung zum Zustand des Fahrzeuges einholen wollen sprechen Sie uns an – Wir beraten Sie gerne.