Fragen und Antworten – Ruhezeit

 

Darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen?

 

Nein – Das Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge stellt eine unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen dar. Das Abstellen ist nur auf privatem Grund zulässig.

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