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Fragen und Antworten – Tempolimit wegen Lärmschutz?!
Gelten Tempolimits wegen Lärmschutz auch für leise Fahrzeuge, wie zum Beispiel Elektroautos?
Ja – das Tempolimit gilt für alle Fahrzeuge. Der Zusatzhinweis „Lärmschutz“, wie man ihn gerade an Straßen in der Nähe von Wohngebieten kennt, soll lediglich als Erläuterung und somit zur Akzeptanz beitragen.