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10 gute Gründe, wozu ich einen Kfz-Gutachter benötige
- Bei z.B. einem späteren Streit über den Unfallhergang ist eine unabhängige, gutachterliche Beweissicherung vorteilhaft.
- Ein Gutachten beinhaltet, im Vergleich zu einer Kalkulation der Werkstatt, auch Angaben zu dem Fahrzeug, zum Schadenhergang, dem notwendigen Reparaturweg und allen relevanten Werten.
- In einem Gutachten werden u.a. die Wertminderung, Abzüge, Wiederbeschaffungswerte und der Restwert des Fahrzeugs ermittelt.
- Bei einer fiktiven Abrechnung kann nur durch ein Gutachten ermittelt werden wie hoch der Anspruch des Geschädigten tatsächlich ist. Dabei spielen neben den reinen Reparaturkosten besonders die Punkte Zeitwert, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, etc. eine wichtige Rolle. Dies findet z.B. bei der Kalkulation der Fachwerkstatt keine Berücksichtigung.
- Oft kommt es zu Abzügen der Versicherungen bei der Abrechnung des Schadens. Hier kann mithilfe des Gutachtens Einspruch eingelegt werden. Oft mit Erfolg.
- Um keine (finanziellen) Nachteile gegenüber eines Gutachtens von einem der Versicherung gestellten Sachverständigen zu erleiden hat jeder Geschädigte das Recht auf einen unabhängigen Gutachter seiner Wahl.
- Ein Gutachten ist meist genauer als eine Kalkulation durch die Fachwerkstatt.
- Gibt es Vorschäden am Fahrzeug? Repariert oder unrepariert? Wie wirken sich diese auf den aktuellen Schadensfall aus? – Dies wird durch den Gutachter bewertet.
- Gerade bei modernen Fahrzeugen liegt der Schaden meist über der Bagatellgrenze von ca. 750,00€. Ab dann hat der Geschädigte Anspruch auf einen Gutachter und sollte nicht auf die Schadenseinschätzung Beteiligter vertrauen.
- Ein unabhängiges Schadensgutachten durch einen Kfz-Sachverständigen gibt allen Beteiligten Klarheit über den Schadensfall.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.