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Kfz-Kennzeichen
Es gibt eine vielzahl verschiedener Kennzeichen - Neun um genau zu sein.
Das bekannteste darunter ist wohl das Eurokennzeichen. Mit ihm fahren die meisten Kraftfahrzeuge.
Doch handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektroauto, ein Oldtimer oder soll es dauerhaft ins Ausland überführt werden? Dies sind nur drei Beispiele für die verschiedenen Kennzeichen-Arten, die es sonst noch gibt.
Hier ein Überblick:
Eurokennzeichen
Es hat in Deutschland 1994 das Schwarz-weiße-Schild abgelöst (welches aber immernoch gültig ist) und setzt sich neben einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde und einer Erkennungsnummer zusammen. Die Erkennungsnummer setzt sich dabei aus ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern zusammen.
Innerhalb des blau hinterlegten Feld findet man zudem ein Kürzel für die Nationalität innerhalb der EU, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
E-Autos
Sie ähneln dem Eurokennzeichen, haben aber ein "E" hinter der Erkennungsnummer. Dadurch werden Sonderrechte und Vorteile signalisiert. Dies können je nach Kommunen kostenloses Parken, Aufhebung von Zufahrsbeschränkungen oder das Befahren von Busspuren sein.
Oldtimer
Bei Oldtimern muss man nochmals zwischen zwei Zulassungsarten unterscheiden. Zum einen das H-Kennzeichen, bei dem hinter der Erkennungsnummer ein "H" eingeprägt ist. Dieses ist bei dauerhafter Benutzung des Fahrzeuges vorgesehen.
Desweiteren gibt es noch das rote 007-Kennzeichen. Dieses wird verwendet, wenn das Fahrzeug z.B. bei Veranstaltungen teilnimmt, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Saisonkennzeichen
Das Saisonkennzeichen enthält zusätzlich zu den Angaben des EU-Kennzeichens noch eine Angabe des zugeteilten Betriebszeitraumes. Außerhalb des angegebenen Zeitraumes besteht kein Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden. Meistens sieht man diese Kennzeichen an Motorrädern, doch auch eine Kombination mit Oldtimer-Kennzeichen sind nicht ausgeschlossen.
Kurzzeit-Kennzeichen
Das Kurzzeit-Kennzeichen dient ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten. Daher wird es meist im Zusammenhang von Gebrauchtwagenhandel unter Privatleuten eingesetzt. Die beantragten Kennzeichen gelten für maximal fünf Tage und können bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Das Ablaufdatum ist am rechten Rand nach dem Schema Tag-Monat-Jahr auf einer gelb hinterlegten Fläche vermerkt.
Rote Nummern
Als Gegenstück des Kurzzeitkennzeichens ist das rote Kennzeichen zu identifizieren. Es ist für Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten gedacht, um an unterschiedlichen Fahrzeugen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchführen zu können.
Unterschieden werden kann ein solches Nummernschild z.B. von dem 007-Kennzeichen für Oldtimer dadurch, dass die Erkennungsnummer nur aus Ziffern besteht und immer mit einer "06" beginnt.
Wechselkennzeichen
Wechselkennzeichen sind dafür gedacht, um bei einem vorhandensein mehrerer Fahrzeuge günstigere Versicherungskonditionen zu erhalten. Denn zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse (zwei Pkw, zwei Wohnmobile oder zwei Anhänger) teilen sich ein Kennzeichen. Dieses besteht dabei aus jeweils zwei Teilen. Ein Teil verbleibt immer am Fahrzeug und ein aufsteckbares Zusatzteil wird an dem Fahrzeug angebracht, welches bewegt werden soll.
Wichtig dabei ist, dass das andere Fahrzeug zu dieser Zeit auf Privatgrund parken muss.
Grünes Kennzeichen
Steuerbefreite Kennzeichen sehen aus die EU-Kennzeichen, nur in grüner Schrift. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Kränen, Baumaschinen oder an Fahrzeugen von Schaustellern zu finden.
Ausfuhrkennzeichen
Ist ein Fahrzeug nicht zugelassen und soll dauerhaft ins Ausland gebracht werden, ist das maximal zwölf Monate gültige Ausfuhrkennzeichen gefragt. Voraussetzungen neben dem Vorhaben das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu verbringen sind neben der Zulassungsbescheinigung unter anderem Nachweise einer speziellen Kfz-Haftpflichtversicherung sowie ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges.
Die verschiedenen Kennzeichenarten ermöglichen es Besonderheiten an der Art der Fahrzeugnutzung zu erkennen und bestimmte Vorschriften (z.B. bei E-Kennzeichen) zu überprüfen.