Mietwagenkosten im Schadensfall

Ein Fahrzeug für den täglichen Bedarf oder den Weg zur Arbeit ist für die meisten selbstverständlich. Somit ist es wichtig zu wissen, dass ein Anspruch auf ein Mietfahrzeug besteht, wenn das eigene Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht genutzt werden kann.

Aber wer zahlt die Kosten für das Mietfahrzeug? – Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich dazu verpflichtet diese Kosten zu übernehmen.

Alternativ zu der Anmietung eines Mietfahrzeuges kann jedoch auch eine Nutzungsausfallentschädigung, ein sog. „technisches Schmerzensgeld“, in Anspruch genommen werden. Dieses berechnet sich nach der Nutzungsausfallentschädigungstabelle nach Schwacke und ist nach Fahrzeugtypen unterteilt.

Zudem ist es möglich die Nutzungsausfallentschädigung und einen Mietwagen in der Zeit der Nichtnutzbarkeit des eigenen Fahrzeuges zu kombinieren.

Quelle: Vgl. bvsk.de – Information für Autofahrer: Mietwagenkosten – Welchen Anspruch hat der geschädigte Autofahrer nach einem Verkehrsunfall?, 08.08.2015; Vgl. bvsk.de – Information für Autofahrer: Nutzungsausfall statt Mietwagen, 08.08.2015; vgl. autorechtaktuell.de – NEWSLETTER 2015/ KW28, AG Siegen, Urteil vom 22.05.2015, AZ: 14 C 2200/14.

Fazit: Haben Sie Fragen zur Mietwagennutzung oder der Möglichkeit zur Nutzungsausfallentschädigung im Schadensfall? – Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

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