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Offenbarungspflicht eines Unfallschadens
Ein Unfall ist „Ein Ereignis, das einen erheblichen Schaden verursacht und weiteren Schaden zu verursachen droht“ (RGSt 71, 187 (189) und 200 (203)). Dabei wird nicht zwischen Personen- und Sachschaden unterschieden.
„Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung spricht man von einem Unfallschaden, wenn ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht, zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Körperschaden führt. Eine Gefährdung allein ist noch kein Unfall. Das zum Schaden führende Ereignis muss unmittelbar Folge eines Verkehrsvorgangs sein.“ – bvsk.de – Infos für Autofahrer, 16. Dezember 2015.
Aber wann muss ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug erkennbar sein?
Wenn das Fahrzeug ein Unfall erlitten hat, welcher nicht als Bagatellschaden zu bewerten ist (Schadenshöhe ca. 750,00€), darf das Fahrzeug nichtmehr als unfallfrei bezeichnet werden. Hier muss der Schaden offenbart werden.
Entbehrlich ist die Angabe eines Unfalls nur dann, wenn der Unfall so geringfügig war, dass der Kaufentschluss nicht davon beeinflusst werden kann. Diese Aussage lässt natürlich einen gewissen Spielraum mit ggf. unterschiedlichen Vorstellungen aus Verkäufer- und Käufersicht zu. Daher sind hier nur ganz geringfügige Lackschäden (leichte Kratzer) anzusehen.
Dass der Kaufentschluss von einer Unfallfreiheit abhängig ist, kann der Käufer jedoch z.B. durch die Aufnahme der Unfallfreiheit in den Kaufvertrag zeigen. Hier ist die Grenze der Unfallfreiheit für den Verkäufer dann besonders eng zu sehen.
Quelle: bvsk.de – Infos für Autofahrer, 16. Dezember 2015; vgl. OLG Hamm OLG R 1994, 181; 1995, 56; OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302; vgl. BGH NJW 1967, 1222; 1977; 1982, 1386; vgl. OLG Koblenz VRS 96, 242.
Fazit: Am besten geben Sie jeden Schaden, egal ob repariert oder unrepariert, an Ihrem Fahrzeug an. Ob es sich nach der Definition um einen offenbarungspflichtigen Unfall handelt, oder nicht. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und auch Sie wollen doch beim nächsten Mal ein „ehrliches“ Fahrzeug erwerben.