Restwertermittlung während der Schadensabwicklung

 

Immer wieder kommt es zu Kürzungen durch die Versicherungen im Rahmen der Restwertermittlung während der Schadensabwicklung. Gerade das Einholen werthaltiger Restwertangebote steht hier immer zur Diskussion.

Als Kfz-Sachverständiger ist hierbei der für den Geschädigten zugänglicher allgemeine Markt zur Restwertermittlung zu berücksichtigen. Damit meint die Rechtsprechung die regional ansässigen Kfz-Betriebe und Gebrauchtwagenhändler.

 

Falls auch bei Ihnen Ansprüche im Rahmen der Schadensabwicklung gekürzt wurden sprechen Sie uns an – wir prüfen dies und beraten Sie gerne!

 

Quellen: AG Baden-Baden, Urteil vom 09.05.2017, AZ: 19 C 31/17; BGH, Urteil vom 13.01.2009, AZ: VI ZR 205/08.

Zurück