Strafzettel aus dem Ausland

 

Die Urlaubszeit ist vorbei und das heißt für viele Urlauber, die mit dem Auto unterwegs waren: Ein Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsort liegt im Briefkasten. Aber nicht nur das. Oftmals werden die Strafen für das falsche Parken oder für Mautverstöße durch Inkasso-Firmen geltend gemacht.

Daraus ergeben sich teilweise hohe Zuschläge auf das eigentliche Vergehen im Urlaubsort.

Doch muss ich diesen Forderungen nachkommen? – Grundsätzlich können seit 2010 Bußgelder innerhalb der EU auch nachträglich noch eingetrieben werden. Zuständig ist hierfür das Bundesamt der Justiz, welches aktiv wird, wenn ein Knöllchen im Ausland nicht bezahlt wurde. Hierfür ist es nötig, dass die Angelegenheit von den ausländischen Behörden an das Bundesamt übergeben wurde. Die andere Möglichkeit ist, dass die ausländische Behörde den Verkehrssünder direkt anschreibt.

Was tun, wenn die Forderung mithilfe eines Inkasso-Unternehmens eingetrieben wird? Ein solches Schreiben sollte auf keinen Fall ignoriert werden. Es sollte schnellstmöglich Widerspruch eingelegt werden. Zudem raten wir frühzeitig juristischen Rat einzuholen; viele Automobil-Clubs oder auch die eigene Rechtschutzversicherung bieten hierzu kostenlose Rechtsberatungen an.

 

Euer Team vom Sachverständigenbüro Köhn & Kölsch

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