Totalschaden und verbliebener Kraftstoff im Tank

Im Falle eines Totalschadens kommt es zu der Frage über den verbliebenen Kraftstoff im Tank des Fahrzeuges.

Grundsätzlich gilt die Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass ein Schaden möglichst gering zu halten ist. Dabei kann der verbliebene Kraftstoff im Tank des Fahrzeuges als Entlastung des Schädigers gesehen werden, da hier ein gewisser Wert vorliegt.

Allerdings ist der Wert des Kraftstoffes den Kosten des fachgerechten abpumpen gegenüberzustellen.

Sollten diese Kosten den Wert des Kraftstoffes übersteigen, ist auch der verlorene Tankinhalt als Schadensposition aufzuführen.

Quelle: autorechtaktuell.de – Newsletter 2015/KW48 – AG Solingen, Urteil vom 01.04.2015, AZ: 11 C 631/14

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