Wo darf ich fahren? Pedelecs / E-Bike / Hoverboard

 

Pedelecs, E-Bikes und Hoverboards - Man sieht sie im Straßenverkehr immer mehr, aber gehören sie hier überhaupt hin?

Zunächst muss zwischen Pedelecs und E-Bikes unterschieden werden. Bei einem Pedelec wird der Antrieb per Muskelkraft (Treten) durch einen maschinellen Antrieb untersützt. E-Bikes hingegen werden ohne Muskelkraft angetrieben.

Auf dem Gehweg haben beide Fahrzeugarten nichts zu suchen - das ist sicher; aber wie sieht es mit dem Radweg und der Fahrbahn aus?

Pedelecs bis 25 km/h sind als Fahrräder definiert und müssen, wenn vorgeschrieben, den Radweg nutzen. E-Bikes bis 25 km/h dürfen innerorts nur dann den Radweg nutzen, wenn dieser durch ein Zusatzschild freigegeben ist.

Schnellere Pedelecs und E-Bikes bis 45 km/h sind nicht zur Nutzung der Radwege freigegeben und sind daher ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt.

 

Die Regelungen für Hoverboards sind nicht einfacher:

Wenn Hoverboards eine Geschwindigkeit von 6 km/h überschreiten können ist eine Zulassung für den Straßenverkehr notwendig - diese gibt es jedoch Status quo noch nicht. Wer trotzdem fährt riskiert eine Geldbuße sowie einen Punkt in Flensburg für die fehlende Betriebserlaubnis.

Ungeklärt sind auch die Themen des Versicherungsschutzes und die Frage nach der notwendigen Fahrerlaubnis.

Daher sind Hoverboards rein rechtlich gesehen derzeit nur auf abgeschlossenem Privatgelände zulässig.

 

Und...gewusst?

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