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Unsere Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 17:00 Uhr *
Samstag geschlossen **
* Da wir für Sie viel unterwegs sind, bitten wir um vorherige Terminabsprache.
** Nach Rücksprache sind wir aber gerne für Sie da - sprechen Sie uns an!
UNFALL
Was kann man konkret tun?
Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden:
1. Sie können einen unabhängigen, nicht versicherungsgebundenen Sachverständigen mit einem unabhängigen Gutachten beauftragen (Haftpflichtschaden)!
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen.
Die Kosten für das Gutachten muss die zahlungspflichtige Versicherung übernehmen!
Das Gutachten kann auch als Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung dienen, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Betrag andere Ausgaben tätigen wollen.
2. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren lassen (Haftpflichtschaden)!
Wenn keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen wurden, haben Versicherungen kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
3. Sie können einen Ersatzwagen mieten (Haftpflichtschaden)!
Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadenbedingt zur Reparatur in der Werkstatt bleiben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen, es sei denn, Sie haben nur einen sehr geringen Fahrbedarf. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer der Reparatur alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
4. Sie können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen (Haftpflichtschaden)!
Sie können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen (es ist keine eigene Rechtsschutzversicherung nötig).
5. Totalschaden – Sie können reparieren lassen oder verkaufen (Haftpflichtschaden)!
Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Auto trotzdem in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Bedingung ist hierfür aber, dass die im Gutachten stehenden Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter fahren wollen.
Andernfalls, wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, haben Sie Anspruch auf die Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes und der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer.
Quelle: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)